Überblick

Kollaborierende Roboter arbeiten ohne schützende Zäune direkt mit dem Menschen zusammen. Dies bietet neue Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsplätzen zur Unterstützung menschlicher Tätigkeiten. Dadurch kann Arbeit weniger belastend und ergonomisch günstiger werden. Eine wesentliche Rolle kommt dabei der Gestaltung von Sicherheitsvorkehrungen zu: sowohl produkttechnische Merkmale der Roboter sind zu berücksichtigen, als auch die Auswahl von Werkzeugen und zu bearbeitenden Werkstücken. Außerdem spielt die Qualifizierung der Mitarbeiter eine wesentliche Rolle. So kommt etwa dem Design der Roboteranlagen, der Begrenzung von Nutzlasten und intelligenter Softwaresteuerung zur Kollisionsvermeidung eine große Bedeutung zu. Normen und gesetzliche Regularien geben Orientierung bei der Einführung und Nutzung kollaborierender Roboter. Hersteller, Betreiber und die an kollaborierenden Robotern arbeitenden Mitarbeiter tragen die Verantwortung für den sicheren Einsatz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • ISO/TS 15066 "Roboter und Robotikgeräte – Kollaborierende Roboter"
  • EN ISO 10218 Teil 1 und 2 "Industrieroboter – Sicherheitsanforderungen"
  • EN ISO 11161 "Integrierte Fertigungssysteme"
  • EN ISO 12100 "Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung"
  • EN ISO 14121 "Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung"
  • EN ISO 13849 "Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen"
  • EN ISO 13855 "Sicherheit von Maschinen – Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen"
  • DIN EN 62061 "Funktionale Sicherheit von elektrischen Steuerungen"
  • DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
  • VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen"

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