Es gibt in Deutschland etwa 100.000 Labore, in denen Stoffe, Proben und Materialien mit chemischen, physikalischen bzw. biologischen Verfahren behandelt oder untersucht werden. An Laborarbeitsplätzen ereignen sich relativ wenige Unfälle – trotz des Umgangs mit einer Vielzahl von Gefahr- und Biostoffen. Unfallursachen sind zu mehr als 80 % menschliches Fehlverhalten, Unkenntnis der Gefahreigenschaften von Stoffen sowie Gewöhnungseffekte. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die speziellen Sicherheitsmaßnahmen in Laboren.
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Gentechnikgesetz (GenTG)
- Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- TRGS 526 "Laboratorien"
- TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
- TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
- TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
- DGUV-I 213-850: Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen
- DGUV-I 213-857: Laborabzüge – Bauarten und sicherer Betrieb
- Merkblatt B 011 der BG RCI "Sicheres Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken"
- DIN EN 13150: Arbeitstische für Laboratorien in Bildungseinrichtungen – Maße, Anforderungen an die Sicherheit und Dauerhaltbarkeit und Prüfverfahren
- DIN EN 14175, Teil 1 bis 8: Abzüge
- DIN EN 15154, Teil 1 bis 6: Sicherheitsnotduschen
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