Überblick

Es gibt in Deutschland etwa 100.000 Labore, in denen Stoffe, Proben und Materialien mit chemischen, physikalischen bzw. biologischen Verfahren behandelt oder untersucht werden. An Laborarbeitsplätzen ereignen sich relativ wenige Unfälle – trotz des Umgangs mit einer Vielzahl von Gefahr- und Biostoffen. Unfallursachen sind zu mehr als 80 % menschliches Fehlverhalten, Unkenntnis der Gefahreigenschaften von Stoffen sowie Gewöhnungseffekte. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die speziellen Sicherheitsmaßnahmen in Laboren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gentechnikgesetz (GenTG)
  • Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • TRGS 526 "Laboratorien"
  • TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
  • TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
  • TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
  • DGUV-I 213-850: Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen
  • DGUV-I 213-857: Laborabzüge – Bauarten und sicherer Betrieb
  • Merkblatt B 011 der BG RCI "Sicheres Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken"
  • DIN EN 13150: Arbeitstische für Laboratorien in Bildungseinrichtungen – Maße, Anforderungen an die Sicherheit und Dauerhaltbarkeit und Prüfverfahren
  • DIN EN 14175, Teil 1 bis 8: Abzüge
  • DIN EN 15154, Teil 1 bis 6: Sicherheitsnotduschen

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