In Laboren werden unterschiedlichste Arbeiten und Verfahren angewandt. Die im Labor tätigen Fachkräfte und die Laborleiter sind für die Einhaltung der Sicherheitshinweise zu verschiedenen Arbeitsverfahren verantwortlich (Abschn. 5.1, 5.2 TRGS 526):

  • Tätigkeiten mit verschiedenen Stoffen (pyrophor, Peroxid bildende Flüssigkeiten, explosiv oder KMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B),
  • Umgang mit ionisierender Strahlung, Laserstrahlung, UV-Strahlung, Ultraschall, Mikrowellen, elektromagnetische und magnetische Felder, Arbeiten im Vakuum,
  • Aufbau und Betrieb von Apparaturen,
  • korrekter Umgang mit Glasteilen, Verbindungen, Stopfen, Schläuchen, Armaturen, Gasbrennern, Heizbädern, Wärmeschränken, Kühlgeräten, Tiefkühlung, Druckgeräten, Druckgasflaschen, Zentrifugen, Rotationsverdampfern, Thermostaten, Vakuumpumpen, Chromatographie, automatisierten Laborgeräten, Nadeln und Kanülen, Heißluftgebläsen, Bombenrohren.

Als Basis für den sicherheitsgerechten Umgang mit Biostoffen sind die Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) zu befolgen (vgl. 5.1 und 5.2.1 TRBA 100).

Für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in Laboratorien gelten bereits ab der Sicherheitsstufe 1 strengere Anforderungen, damit die Verschleppung und damit die Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen verhindert wird. Wesentlich sind hier die Beachtung der Desinfektionsmaßnahmen und auch die sichere Aufbewahrung von kontaminierten Laborausrüstungen und -materialien bis zur Sterilisierung (Anlage 2 GenTSV).

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