Pro Einheit (Einzellabor oder mehrere Laboratorien auf einer Etage) wird empfohlen, dass für die Mitarbeiter zwei voneinander unabhängige Rettungswege zur Verfügung stehen. Die Basis ist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben, muss im Notfall auch das Notausgangschild beleuchtet werden (vgl. Landesbauordnungen (z. B. § 15 LBO Baden-Württemberg), Anhang 2.3 ArbStättV).

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