Im Gefahrenfall muss die Stromzufuhr über einen Not-Aus-Schalter von einer sicheren Stelle aus abgeschaltet werden können. Der Not-Aus-Schalter ist entsprechend zu kennzeichnen. In großen Laboren muss die elektrische Stromversorgung von verschiedenen Stellen aus zentral unterbrochen werden können (vgl. § 22 DGUV-V 1). Einzelne Steckdosen können von der Notabschaltung ausgenommen werden, sie müssen dann speziell gekennzeichnet sein. Dies ist z. B. zum weiteren Betrieb von Rechnern zulässig.

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