Im Rahmen des Brandschutzes wird ein Gebäude in Brandabschnitte unterteilt. Dabei werden Abschnitte festgelegt, die im Brandfall ausbrennen können, ohne dass das Feuer auf andere Bereiche übergreifen darf. Zu diesem Zweck müssen Brandabschnitte mit Brandschutztüren abschließen, deren Anzahl sich nach den örtlichen Gegebenheiten richtet. Brandschutztüren müssen auf Flucht- und Rettungswegen immer in Fluchtrichtung aufgehen, sich selbsttätig schließen und bestehen aus Metall oder Glas. I. d. R. werden Türen der Feuerwiderstandsklasse T30 verwendet, d. h., sie halten 30 Minuten lang einem Feuer stand (vgl. Landesbauordnungen, z. B. §§ 15, 28 LBO Baden-Württemberg, Anhang 1.7 und 2.3 ArbStättV).

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