Regale unterliegen als Arbeitsmittel den generellen Anforderungen der BetrSichV hinsichtlich Beschaffenheit und sicherem Betrieb.

Regalsysteme aus Stahl können folgende Ausführung haben:

  • Palettenregale,
  • Fachbodenregale,
  • Einfahr- und Durchfahrregale,
  • Kragarmregale,
  • Hochregale,
  • Durchlaufregale,
  • Einschubregale,
  • Verschieberegale,
  • Regalbühnen,
  • Umlaufregale (Paternoster = vertikal, Karussell = horizontal).

Grundsätze für den sicheren Betrieb von Regalsystemen enthält bereits die seit 1988 (aktualisiert 2006) gültige berufsgenossenschaftliche Regel DGUV-R 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte". Darin sind verschiedene Anforderungen an den Aufbau und die Statik von Lagereinrichtungen enthalten. Regelmäßige Prüfungen werden in DGUV-R 108-007 explizit nur für kraftbetriebene Regale und Schränke gefordert.

Regalanlagen werden i. d. R. mithilfe von Flurförderzeugen be- und entladen. Dabei können unterschiedliche Arten von Flurförderzeugen eingesetzt werden, z. B.

  • Front- oder Seitengabelstapler,
  • mitgängergeführte Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung,
  • Regalbediengeräte oder
  • Kommissionsstapler.
 
Wichtig

Beschädigungen an tragenden Regalteilen

Durch den Einsatz dieser schweren Arbeitsmittel können aus Unachtsamkeit der Staplerfahrer tragende Regalteile beschädigt werden. Die Folgen solcher Beschädigungen sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Sie können aber von entscheidender Bedeutung für die Standsicherheit der Regalanlage sein. Beschädigungen an tragenden Teilen von Regalen können bis zum Ausfallder gesamten Regalkonstruktion führen. Das kann mit erheblichen Unfallgefahren und schweren Sachschäden verbunden sein.

Die im August 2009 in Kraft getretene DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" fordert von Betreibern, Regalsysteme, die mit Flurförderzeugen beschickt werden oder in deren näherem Umfeld diese Arbeitsmittel eingesetzt werden, regelmäßig zu überprüfen. Aus diesem "Management-Kontrollverfahren" sollen sich bei beschädigten Regalen Schutzmaßnahmen nachvollziehbar ableiten lassen.

Auch kraftbetriebene Regalsysteme und Hochregallager (> 12 m) aus Stahl fallen unter diese Norm. Lagereinrichtungen, die nicht aus Stahl hergestellt wurden und Lagereinrichtungen für den Haushaltsbereich sind dagegen ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Norm ausgenommen.

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