Unter REACH teilt der Stoffhersteller/Importeur dem nachgeschalteten Anwender in einem oder mehreren Expositionsszenarien mit, unter welchen Verwendungsbedingungen ein Einsatz der von ihm gelieferten Stoffe sicher ist. Der Registrant berücksichtigt hierbei die von ihm in die Lieferkette eingebrachte Stoffmenge. Die Gesamtexposition durch die Gesamtmenge der eingesetzten Stoffe kann von ihm in den meisten Fällen nicht beurteilt werden. Es ist dann immer die Aufgabe des nachgeschalteten Anwenders zu bewerten, ob die beschriebene sichere Verwendung, die in den Expositionsszenarien enthalten ist, die er bekommen hat, die Bedingungen abdecken, unter denen er tatsächlich den Stoff (oder das Gemisch) einsetzt.

 
Achtung

Risikomanagement-Maßnahmen beachten

Unabhängig von der Menge des Stoffes, die er einsetzt, muss jeder nachgeschaltete Anwender die vorgegebenen Risikomanagement-Maßnahmen beachten. D. h., z. B. zu prüfen, ob die angegebenen Risikomanagement-Maßnahmen in seinem Unternehmen tatsächlich umgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Kontrolle, ob und mit welcher Effektivität die Maßnahmen funktionieren.

Der Hersteller bzw. Importeur kann in seinem Expositionsszenario auch den nachgeschalteten Anwender verpflichten, bestimmte vorgegebene Verwendungsbedingungen zu kontrollieren.

Sind die Risikomanagement-Maßnahmen für ihn nicht geeignet, so muss er dies seinem Lieferanten mitteilen.

Im Kern sind für einen konkreten Stoff oder ein konkretes Gemisch 2 Schritte erforderlich:

Schritt 1: die Auswertung der Informationen in den Kapiteln 1–16 des erweiterten Sicherheitsdatenblattes (eine Aufgabe, die bereits vor REACH bestand),

Schritt 2: die Überprüfung, ob die Anwendungsbedingungen und die Risikomanagement-Maßnahmen seiner Verwendung mit den Angaben im Expositionsszenario übereinstimmen und ggf. weitere Schritte einleiten, falls dies nicht der Fall ist.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Situation für einen nachgeschalteten Anwender eines Stoffes oder eines Gemisches, der ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erhält.

Abb. 1: Hauptaufgaben für einen nachgeschalteten Anwender, der ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erhält

"Weitere Schritte" kann der nachgeschaltete Anwender alternativ oder parallel auswählen.

 
Achtung

Verwendungen der Kunden können auch relevant sein

Die Verwendungsbedingungen beziehen sich sowohl auf die eigenen Verwendungen als auch auf Verwendungen der Kunden des nachgeschalteten Anwenders, falls dies von Bedeutung ist, z. B. bei Formulierern, die Gemische an Kunden liefern.

Eigene Verwendung abgedeckt?

Zunächst überprüft der nachgeschaltete Anwender, ob die Bedingungen, unter denen er den Stoff oder das Gemisch einsetzt, im Expositionsszenario als sichere Verwendung beschrieben sind. Ist dies der Fall, kann er seine Verwendung fortsetzen.

Abdeckung durch Scaling?

Es kann sein, dass der Einsatz eines Stoffes von der Beschreibung im Expositionsszenario abweicht. Solche Abweichungen bedeuten nicht automatisch, dass seine Verwendung nicht abgedeckt ist. Im Expositionsszenario können Hilfestellungen gegeben werden, um zu bewerten, ob trotz der Unterschiede die Verwendung sicher ist. Die Anwendung dieser Hilfen wird als "Scaling" bezeichnet.

 
Praxis-Tipp

Nutzen Sie Möglichkeiten zum Scaling!

Es kann sein, dass die Verwendungsbedingungen nur in einem oder wenigen Punkten von der Beschreibung im Expositionsszenario abweichen. Dann bietet das "Scaling" die Möglichkeit, in einfacher Weise nachzuprüfen, ob die Verwendung trotz der Abweichung sicher ist. Scaling bedeutet: Anwendung einfacher Rechenoperationen, um Expositionen mit eigenen Werten zu berechnen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass im Expositionsszenario Hinweise zum Scaling gegeben werden.

Wenn der nachgeschaltete Anwender allerdings auch bei Nutzung von Scaling-Regeln eine Übereinstimmung mit dem Expositionsszenario nicht zeigen kann, ist seine Verwendung nicht abgedeckt. In dieser Situation darf er den Stoff zunächst nicht weiterverwenden.

Alternatives Expositionsszenario

Der nachgeschaltete Anwender hat dann noch die Möglichkeit, ein anderes Expositionsszenario anzuwenden, das mindestens die Anwendungsbedingungen und die Risikomanagement-Maßnahmen des ihm im Sicherheitsdatenblatt mitgeteilten Expositionsszenarios einhält. Er kann dann seine Verwendung fortsetzen (Art. 37 Nr. 4d REACH).

Wenn auch das nicht erreicht wird, hat der nachgeschaltete Anwender immer noch eine Reihe von Möglichkeiten, um den Stoff weiterhin zu verwenden:

  • Er kann sich entscheiden, seine Verwendungsbedingungen an die im Expositionsszenario gemachten Bedingungen anzupassen.
  • Er kann den Stoff oder das Gemisch substituieren.
  • Er kann seine Verwendung dem Lieferanten mitteilen und ihn bitten, ein Expositionsszenario zu erstellen, das seinen Verwendungsbedingungen entspricht.
  • Er kann für seine Verwendung eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen, für diese Verwendung ein Expositionsszenario erstellen und dieses ggf. an seine Kunden kommunizieren.
  • Er kann sich entscheiden, zu einem a...

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