In der Stoffsicherheitsbeurteilung wird untersucht, unter welchen Bedingungen Stoffe sicher verwendet werden können. Dies erfordert eine Beurteilung der Stoffeigenschaften und der Verwendungen, bei denen Expositionen entstehen.

Sie umfasst folgende Schritte (Art. 14 Nr. 3 REACH):

  1. die Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen,
  2. die Ermittlung schädlicher Wirkungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften,
  3. die Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt,
  4. die Ermittlung der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Eigenschaften sowie der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Eigenschaften (vPvB).

Kommt der Registrant auf der Grundlage der Schritte 1–4 zum Ergebnis, dass der untersuchte Stoff die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß CLP-Verordnung erfüllt oder dass es sich um einen PBT-Stoff oder einen vPvB-Stoff handelt, so sind in der Stoffsicherheitsbeurteilung auch die Schritte 5 und 6 durchzuführen:

5. die Expositionsbeurteilung und
6. die Risikobeschreibung.

In den letzten Schritten 5 und 6 wird ermittelt, welche Risikomanagement-Maßnahmen für eine angemessene Kontrolle der Risiken erforderlich sind, die sich aus dem Umgang mit dem Stoff ergeben. Die Stoffsicherheitsbeurteilung ist ein Analyse- und Beurteilungsinstrument. Der Stoffsicherheitsbericht dokumentiert schriftlich die Ergebnisse der Stoffsicherheitsbeurteilung. Er ist ein Dokumentationsinstrument. Zentrale Ergebnisse der Stoffsicherheitsbeurteilung für die sichere Verwendung werden direkt ins Sicherheitsdatenblatt übernommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge