Beim Einsatz eines Höhensicherungsgerätes (s. DIN EN 360) als ortsveränderliche Absturzsicherung, kombiniert mit einer an der gleichen Anschlageinrichtung (s. DIN EN 795, z. B. Dreibock) montierten bzw. im Höhensicherungsgerät integrierten Rettungshubeinrichtung (Abb. 10), wird nur ein Gesamtsystem benötigt, um den Absturz zu verhindern und eine hilflose (z. B. ohnmächtige) Person zu retten (s. DGUV-R 112-199).

Abb. 10: Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung

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