Ortsfeste Absturzsicherungen sind fest am Steigeisengang montierte Einrichtungen, die kurz als "Steigschutzeinrichtungen" (bei manchen Herstellern auch als "Fallschutz") bezeichnet werden.

Unter dem Begriff "Steigschutzeinrichtungen" werden folgende Systeme subsumiert (s. a. DGUV-R 112-198):

  • Auffangsysteme mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung (Seil),
  • Auffangsysteme mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung (gespanntes Seil, Schiene).

Im Rettungsfall muss der Retter die hilflose Person mit einer separat aufgestellten Rettungshubeinrichtung anheben und bergen. Damit sind 2 Systeme (Auffangsystem und Rettungssystem) erforderlich.

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