Die Sicherheitsbeauftragten wollen, wie gezeigt, den Schritt zum Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit machen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sie als Ehrenamtliche i. d. R. keine finanzielle Kompensation für die Erweiterung ihrer Tätigkeiten und Kompetenzen erhalten. Eines ist in diesem Zusammenhang sicher: Das eine schließt das andere nicht unbedingt aus. Beispiele wie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr zeigen deutlich, dass Idealismus und Wertorientierung stärkere Motive sein können als Geld und zusätzliche Urlaubstage. Den Idealismus, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im eigenen Unternehmen nachhaltig zu verbessern und auszubauen, dürfen Sie auch bei den Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen erwarten, wie die oben zitierte Umfrage aus 2012 eindrucksvoll nahelegt.

Natürlich muss Ihr Unternehmen dafür den Sicherheitsbeauftragten auch entgegenkommen. In erster Linie einmal mit Anerkennung, Wertschätzung und der Erweiterung ihrer Kompetenzen bzw. Handlungsfelder. Aber auch, indem Ihr Unternehmen seinen Sicherheitsbeauftragten die Möglichkeit gibt, die für die neuen Handlungsfelder wesentlichen Kompetenzen erwerben zu können, wie Silvester Siegmann und Rainer von Kiparski bilanzieren: "Entscheidend für diesen wichtigen Entwicklungsschritt zum Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist, die Sicherheitsbeauftragten nicht einfach nur umzubenennen, sondern auch ihre Ausbildung entsprechend anzupassen." Weitere Beispiele könnten auch die Beauftragungen zum Brandschutz- oder/und Evakuierungshelfer sein.

Vor dem Hintergrund der angesprochenen Herausforderungen braucht die Umsetzung der "Vision Zero" nicht nur eine Weiterentwicklung Ihrer Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit hin zum Manager für Sicherheit und Gesundheit, sondern auch die des Sicherheitsbeauftragten hin zum Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

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