Gefährdungen beim Schweißen und Schneiden entstehen in Abhängigkeit vom angewendeten Verfahren, den eingesetzten Werkstoffen sowie den spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz. Es müssen Schweiß- und Schneideverfahren ausgewählt werden, bei denen die Gefährdung insgesamt am geringsten ist.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festgelegt und anschließend umgesetzt werden. Gefährdungen beim Schweißen und Schneiden sind v. a.:

  • Rauche (partikelförmige Stoffe, v. a. Metalloxide und Chrom(VI)-Verbindungen) können eingeatmet werden und Gesundheitsschäden verursachen, Chrom(VI)-Verbindungen und Nickeloxid sind krebserzeugend.
  • Gase: entstehende nitrose Gase (Stickstoffmonoxide und -dioxide) bzw. Ozon sind toxisch.
  • Strahlung: Strahlen sichtbaren Lichts, Infrarot- und UV-Strahlen können das Sehen beeinträchtigen bzw. die Augen schädigen (z. B. Wärme- bzw. Feuerstar durch infrarote Strahlung); Röntgenstrahlen können Veränderungen im menschlichen Körper bis hin zu Krebs auslösen; Laserstrahlen können menschliches Gewebe zerstören.
  • Verbrennungen durch UV-Licht, Flamme, glühende oder flüssige Metalle oder Schlacketeilchen sind möglich.
  • Lärm kann beim Zünden der Flamme oder beim Arbeiten mit großen Düsen entstehen und das Gehör schädigen (Lärmschwerhörigkeit).
  • Elektrischer Strom kann – bei Durchströmung des Körpers – Herzrhythmusstörungen bis hin zum Tod verursachen.
  • Brand- und Explosionsgefahr besteht v. a. durch Spritzer, Schlacke, glühende oder flüssige Metallteilchen, durch Acetylen, das explosionsartig zerfallen kann oder durch undichte Gasbehälter.

Für Arbeiten in engen Räumen oder in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

 
Achtung

Besondere Gefahren in engen Räumen

Schweiß- oder Schneidarbeiten in engen Räumen bedeuten eine sehr hohe Gefährdung durch:

  • Anreicherung mit Gasen, die gesundheitsschädlich, entzündbar bzw. oxidierend sind;
  • Verarmung an Sauerstoff (Erstickungsgefahr);
  • Verdrängung der Luft durch Schutz- oder Formiergase;
  • erhöhte Gefährdung durch elektrischen Strom bei Kontakt mit elektrisch leitfähigen Teilen (Wand, Rohre, Böden);
  • erhöhte Menge an Rauchen.

Druckgasbehälter bzw. spezielle Schweißstromquellen müssen außerhalb des Arbeitsraumes aufgestellt werden, isolierende Unterlage und schwer entflammbare Schutzanzüge sind Pflicht. Je nach Gefährdungspotenzial muss eine Überwachung erfolgen, z. B. durch einen Sicherheitsposten außerhalb des engen Raums; eine umgebungsluftunabhängige Atemluftversorgung sowie das Tragen von Sicherheitsgeschirr, mit dem eine evtl. erforderliche Bergung des Beschäftigten möglich ist, können erforderlich sein.

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