Die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen muss entsprechend Abschn. 5 TRGS 528 überprüft werden (vgl. Tab. 1). Dementsprechend sind technische Schutzmaßnahmen regelmäßig, mind. jährlich, auf ihre ausreichende Funktion und Wirksamkeit zu überprüfen (z. B. Lüftungs- und Absaugeinrichtungen).
Bei Schadstoffen, für die in der TRGS 900 ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) aufgestellt ist, ist die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch Arbeitsplatzmessungen oder andere gleichwertige Beurteilungs- oder Nachweismethoden und Vergleich mit den Grenzwerten nachzuweisen. Liegen in der TRGS 900 keine Arbeitsplatzgrenzwerte für die am Arbeitsplatz entstehenden Schadstoffe vor (z. B. für die krebserzeugenden Schadstoffe Chrom(VI)-Verbindungen oder Nickeloxid), dann sind für die Wirksamkeitsüberprüfung existierende branchenspezifische Handlungshilfen (z. B. für WIG-Schweißen DGUV-I 213-712 "BG/BGIA-Empfehlung für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung-Wolfram-Inertgasschweißen") oder die Expositionen nach dem Stand der Technik zu beachten.
Verfahren | Schweißzusatzwerkstoff bzw. Werkstoff | Schweißrauch in mg/m³ |
Chrom (VI)-Verb. in mg/m³ |
Nickel u. s. Verb. in mg/m³ |
Ozon in mg/m³ |
Stickoxide in mg/m³ |
---|---|---|---|---|---|---|
Gasschweißen (Autogen-schweißen) | unlegierte, niedriglegierte Stähle | partikelförmige Emissionen nicht relevant | nicht angebbar[1] | nicht angebbar[2] | ||
LBH | unlegierte, niedriglegierte Stähle | ≤ 3 (A) | nicht relevant | nicht angebbar[3] | nicht angebbar[4] | |
≤ 10 (E) | ||||||
hochlegierte Stähle | ≤ 3 (A) | ≤ 0,03 (E) | ≤ 0,05 (E) | nicht angebbar[5] | ||
≤ 10 (E) | ||||||
MAG/MIG | unlegierte, niedriglegierte Stähle | ≤ 3 (A) | nicht relevant | ≤ 0,2 | nicht angebbar[6] | |
≤ 10 (E) | ||||||
hochlegierte Stähle | ≤ 3 (A) | ≤ 0,02 (E) | ≤ 0,1 (E) | |||
≤ 10 (E) | ||||||
UP-Schweißen | ≤ 1 (A) | nicht relevant | nicht relevant | |||
WIG-Schweißen[7] | ≤ 1 (A) | ≤ 0,01 (E) | ≤ 0,01 (E) | ≤ 0,1 | nicht angebbar[8] | |
≤ 2 (E) | ||||||
Widerstands-schweißen | ≤ 2 (A) | nicht relevant | nicht relevant | |||
≤ 4 (E) | ||||||
Thermisches Spritzen (Flamm-, Lichtbogen-, Plasmaspritzen) | ≤ 2 (A) | ≤ 0,01 (E) | ≤ 0,05 (E) | nicht angeb-bar[9] | nicht angebbar[10] | |
≤ 10 (E) | ||||||
Brennschneiden | ≤ 3 (A) | nicht relevant | nicht angeb- bar[11] |
NO: ≤ 2,5 NO2: ≤ 2 |
||
≤ 10 (E) |
Tab. 2: Stand der Technik aus Expositionsdaten bei schweißtechnischen Arbeiten[12], [13]; die Angaben beziehen sich auf Arbeitsplätze mit Schweißrauchabsaugung[14]
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