Die mit den Betriebsstoffen der verschiedenen thermischen Spritzverfahren zusammenhängenden Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden bereits bei den Autogen- und Lichtbogenverfahren beschrieben. Spezifisch für die thermischen Spritzverfahren ist, dass sowohl für ausreichenden Lärm- und Gehörschutz als auch für ausreichende Sauberkeit, d. h. Vermeidung von Anhäufungen explosions- und brandgefährdeter Stäube, zu sorgen ist.

Da diese Rauch- und Staubmenge beim thermischen Spritzen erheblich höher als beim thermischen Schneiden ist, wird empfohlen, diese Verfahren in geschlossenen Kabinen – möglichst automatisiert – durchzuführen (Bedienpersonal außerhalb).

Plasmaspritzen in geschlossenen Kabinen ist heute Stand der Technik.

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