Zur Reduzierung der Belastung des Schweißers gehört, neben den technischen und organisatorischen  Schutzmaßnahmen, auch das individuelle Verhalten des Schweißers. Regelmäßig durchzuführende Unterweisungen, Festlegungen zu grundlegenden Verhaltensweisen in einer Betriebsanweisung sowie Korrektur des Verhaltens der Mitarbeiter untereinander, z. B. zum sachgerechten Anwenden von Arbeitsplatzabsaugungen, sind wichtige Instrumente dabei.

Ein Muster einer Betriebsanweisung ist im Anhang 3 zu Kapitel 2.26 DGUV-R 100-500 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" dargestellt.

Die Gefahrstoffverordnung fordert vom Unternehmen, die Beschäftigten über eine sichere Arbeitsweise beim Schweißen zu unterweisen. Nähere Angaben zum Inhalt der Unterweisungen enthält Abschn. 7 TRGS 528.

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