Schwefelwasserstoff (Hydrogensulfid) ist ein farbloses, entzündbares Gas, das nach faulen Eiern riecht. Schwefelwasserstoff entsteht bei der Zersetzung von Biomasse, sein Geruch ist charakteristisch für Zersetzungs- bzw. Fäulnisprozesse. In der Natur entsteht er in Sümpfen, auch Erdöl und Erdgas enthalten Schwefelwasserstoff.
Es gelten folgende Regelungen:
Technische Regeln konkretisieren die Anforderungen, für Gase unter Druck sowie entzündbare Gase sind dies v. a.:
- TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
- TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"
- TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
- TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
- TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
- TTRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
- TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
- TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
- TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
- DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
- DGUV-I 240-110 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 11 Schwefelwasserstoff"
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen