Begriff

Schwefelwasserstoff (Hydrogensulfid) ist ein farbloses, entzündbares Gas, das nach faulen Eiern riecht. Schwefelwasserstoff entsteht bei der Zersetzung von Biomasse, sein Geruch ist charakteristisch für Zersetzungs- bzw. Fäulnisprozesse. In der Natur entsteht er in Sümpfen, auch Erdöl und Erdgas enthalten Schwefelwasserstoff.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

Technische Regeln konkretisieren die Anforderungen, für Gase unter Druck sowie entzündbare Gase sind dies v. a.:

  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TTRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
  • DGUV-I 240-110 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 11 Schwefelwasserstoff"

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