Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk nennt Schutzmaßnahmen, die in solchen Fällen angewendet werden müssen. Gleichwertig nebeneinander stehen die Schutzmaßnahmen Schutzkleinspannung und Schutztrennung. Ausführlich beschrieben werden die Maßnahmen in der DGUV-I 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung". Die DGUV-I 203-004 hat 7 Seiten nur mit Bildbeispielen gefüllt, die zeigen, wann leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit vorliegen, oder sonstige Räume und Bereiche mit leitfähiger Umgebung bestehen.

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