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Check | OK | Bemerkungen | |
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1) | Grundlegendes Das SARS-CoV-2 Virus wird gemäß BioStoffV in die Risikogruppe 3 eingestuft. |
Es wird vorrangig und mit hoher Ansteckungsrate über luftgetragene Tröpfchen (Aerosole) aus den Atemwegen Infizierter auf weitere Personen übertragen. Als Eintrittspforten gelten exponierte Schleimhäute der Empfänger (Mund, Nase, Augen). Personen, die keine Schutzmaßnahmen ergriffen haben, haben bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m oder bei sonstigen Kontakten in Räumen mit hoher Aerosolkonzentration die jeweils länger als 10 Minuten andauern, ein erhöhtes Infektionsrisiko. Als Kurzzeitkontakt wird die Summe aller entsprechenden Personenkontakte bezeichnet, die über den gesamten Tag 10 Minuten nicht übersteigt (z. B. kurze Begegnungen auf dem Flur). Spricht man jedoch bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m mit anderen Menschen, handelt es sich nicht um einen Kurzzeitkontakt. |
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Sofern Tätigkeiten mit besonderem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko (z. B. Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegebereich, insbesondere im Zusammenhang mit mit SARS-CoV-2 infizierten Personen oder Tätigkeiten in Laboratorien) durchgeführt werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV durchzuführen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren. In einem Hygienekonzept hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Hierfür können die brachenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherer herangezogen werden. |
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2) | Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb
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3) | Arbeitsplatzgestaltung
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Grundsätzlich sind an Arbeitsplätzen Bewegungsflächen gemäß ASR A1.2 vorzusehen. Abweichend hiervon können zur Einhaltung der Abstandsregel Arbeitsplätze anderweitig angeordnet werden. Arbeitsplätze können entzerrt werden, wodurch der Sicherheitsabstand gewährleistet wird. Änderung der Anordnung von Mobiliar oder Nutzung von weiteren Flächen oder Räumen sind möglich. |
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4) | Sanitärräume
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