Überblick

In der Praxis der Instandhaltung treten immer wieder Fragen zur Bedeutung der einzelnen Instandhaltungsarten Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung auf. Insbesondere wird oft nicht deutlich zwischen Wartung und Inspektion unterschieden, da bei einer Reihe von Arbeitsmitteln beide Tätigkeiten durch dieselben sachkundigen bzw. befähigten Personen durchgeführt werden dürfen. Bei erforderlichen Prüfungen kann es zudem durch unterschiedliche Rechtsgrundlagen (Arbeitsschutzrecht, Baurecht, Privatrecht) zu Überscheidungen der Vorgaben kommen. Bei der Instandhaltung von Maschinen, Anlagen, Geräten oder Einrichtungen treten besondere Gefährdungen auf, die im "Normalbetrieb" nicht vorkommen und oft ein höheres Risiko für die Beschäftigten beinhalten. Das müssen Hersteller, Planer und Betreiber besonders berücksichtigen, wenn sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen und Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten festlegen und umsetzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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