Instandhalter sind auch Gefährdungen durch Gase, Dämpfe, Stäube, Hitze und unter Druck stehende Medien ausgesetzt. Häufig müssen im Zuge der Arbeiten auch Leitungen oder Anlagenteile geöffnet werden, in denen sich gefährliche Stoffe befinden. Dadurch kann es für die Beschäftigten zu einer Exposition kommen, die deutlich höhere Schutzmaßnahmen nach GefStoffV oder BioStoffV erforderlich machen als der Umgang mit denselben Stoffen im Normalbetrieb.

 
Achtung

Gaswarngeräte

Können gesundheitsgefährliche Gase und Dämpfe während der Instandhaltung auftreten, müssen Gaswarngeräte eingesetzt werden. Sie lösen bei Überschreitung bestimmter Konzentrationen einen Alarm aus, damit weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Gaswarngeräte sind regelmäßig in ihrer Funktion zu überprüfen.

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