Je zeitiger und besser Instandhaltungsarbeiten geplant und vorbereitet werden, desto

  • geordneter können sie durchgeführt werden,
  • höher ist das dabei erreichbare Sicherheitsniveau (Abb. 2).

Zur Vorbereitung haben sich die Aufstellung von Arbeitsplänen oder die Nutzung von Checklisten bewährt.

Abb. 2: Erhöhung der Sicherheit durch Planung von Instandhaltungsarbeiten

 
Achtung

Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten

An Maschinen und Anlagen darf grundsätzlich mit Instandhaltungsarbeiten erst begonnen werden, wenn folgende Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind:

  • Gefahr bringende Bewegungen müssen zum Stillstand gekommen sein.
  • Die Energieversorgung muss sicher unterbrochen worden sein.
  • Unbefugtes, irrtümliches und unerwartetes Ingangsetzen muss sicher ausgeschlossen sein (z. B. Sicherung der Hauptbefehlseinrichtung durch Schloss).
  • Gefahr bringende Bewegungen infolge gespeicherter Energie müssen sicher verhindert sein (z. B. durch Druckfreimachen, Absenken, Entspannen).
  • Gefährliche physikalische, chemische und biologische Emissionen müssen ausgeschlossen sein.

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