Je zeitiger und besser Instandhaltungsarbeiten geplant und vorbereitet werden, desto
- geordneter können sie durchgeführt werden,
- höher ist das dabei erreichbare Sicherheitsniveau (Abb. 2).
Zur Vorbereitung haben sich die Aufstellung von Arbeitsplänen oder die Nutzung von Checklisten bewährt.
Abb. 2: Erhöhung der Sicherheit durch Planung von Instandhaltungsarbeiten
Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten
An Maschinen und Anlagen darf grundsätzlich mit Instandhaltungsarbeiten erst begonnen werden, wenn folgende Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind:
- Gefahr bringende Bewegungen müssen zum Stillstand gekommen sein.
- Die Energieversorgung muss sicher unterbrochen worden sein.
- Unbefugtes, irrtümliches und unerwartetes Ingangsetzen muss sicher ausgeschlossen sein (z. B. Sicherung der Hauptbefehlseinrichtung durch Schloss).
- Gefahr bringende Bewegungen infolge gespeicherter Energie müssen sicher verhindert sein (z. B. durch Druckfreimachen, Absenken, Entspannen).
- Gefährliche physikalische, chemische und biologische Emissionen müssen ausgeschlossen sein.
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