Begriff

Schutzkleidung ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützt. Nicht zur Schutzkleidung gehören Arbeitskleidung (die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird), Berufskleidung (berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung getragen wird) und Reinraumkleidung (schützt die Umgebung gegen Einflüsse, die vom Träger dieser Kleidung ausgehen können, z. B. Hautpartikeln, Textilfasern).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen der Hände/Arme durch Chemikalien zu rechnen ist, müssen den Mitarbeitern Chemikalienschutzhandschuhe zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Benutzungs-Richtline 89/656/EWG (wird ab 21.4.2018 durch die PSA-Verordnung (2016/425/EU) abgelöst) ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen (Persönliche Schutzausrüstung). Weitere Vorgaben ergeben sich hauptsächlich aus der DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung". Anhang 5 DGUV-R 112-189 enthält die für Schutzkleidung relevanten Normen.

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