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Check | OK | Bemerkungen | |
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1) | Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Restgefährdung durch Einwirkung auf Rumpf, Arme und Beine ermittelt?
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2) | Bestehen grundsätzlich Risiken für den Träger durch die Schutzkleidung?
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3) | Steht den Beschäftigten Schutzkleidung in für sie passender Konfektionsgröße zur Verfügung (bzw. ist die Schutzkleidung an sie anpassbar)? | ||
4) | Werden Schutzkleidungsarten eingesetzt, die die gefährdeten Körperbereiche ausreichend schützen? Hinweis: Schürze, Kittel, Anzug, ggf. kombiniert mit Stiefel, Handschuhe, Kopfhaube, Atemschutzgerät. Dabei muss die Kombination für den Einsatzfall geeignet sein. |
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5) | Kann auf Standardausführungen zurückgegriffen oder muss mit Herstellern eine Lösung geschaffen werden? Hinweis: Standardausführung sind bereits zertifiziert und lassen sich ohne weitere Prüfungen für den Standard-Anwendungsfall einsetzen. Voraussetzung ist, dass die Einsatzbedingungen mit den Schutzwirkungen der geprüften Schutzkleidung übereinstimmen. |
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6) | Wird Schutzkleidung bestimmungsgemäß unter Beachtung der Herstellerinformation benutzt? | ||
7) | Wird Schutzkleidung keinen Einflüssen ausgesetzt, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen kann? | ||
8) | Wird Schutzkleidung vor jeder Benutzung auf äußere Beschädigungen (Risse, Löcher, defekte Schließelemente) geprüft? | ||
9) | Wird Schutzkleidung darüber hinaus nach Herstellerangaben regelmäßig durch befähigte Personen geprüft? Hinweis: Elektrikerschutzkleidung, Chemikalienschutzkleidung |
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10) | Hat der Vorgesetzte eine Betriebsanweisung für den sicheren Einsatz der Schutzkleidung erstellt? Hinweis: Es handelt sich nicht um die Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Diese spezielle Betriebsanweisung behandelt die Themen:
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11) | Werden die Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung vor dem erstmaligem Einsatz und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen? | ||
12) | Wird die Schutzkleidung in regelmäßigen Abständen gereinigt? | ||
13) | Wird die Schutzkleidung in regelmäßigen Zeitabständen und gemäß den betrieblichen Verhältnissen auf ihre Gebrauchstauglichkeit geprüft? Hinweis: Schutzkleidung, die ihre notwendige Schutzwirkung nicht mehr erbringt, darf nicht mehr benutzt werden (Beispiele: Anzahl der Waschzyklen überschritten, Leuchtwirkung der Reflexstreifen bei Warnkleidung nicht mehr ausreichend). |
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14) | Wird Schutzkleidung stets trocken aufbewahrt? | ||
15) | Wird Schutzkleidung nur von befähigten Personen oder vom Hersteller repariert? Hinweis: Es sind Materialien mit gleichen Eigenschaften zu verwenden. |
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