Schutzkleidung muss neben der CE-Kennzeichnung mind. mit folgenden Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein:

  • Name oder Kennzeichnung des Herstellers oder Lieferers,
  • Typenangabe oder Modellnummer,
  • Größenangabe.

Die Kennzeichnung muss folgende Informationen beinhalten:

  • Name, Handelsname oder andere Formen zur Identifikation des Herstellers bzw. seines autorisierten Vertreters im Land eines CEN-Mitgliedes,
  • Typbezeichnung, Handelsnamen oder Codes,
  • Größenbezeichnung,
  • Nummer der speziellen EN-Norm,
  • Piktogramm und wo zutreffend, Angabe der Leistungsstufe, die den einzelnen Normen zu entnehmen ist.

Eine Textil- und Pflegekennzeichnung ist ebenfalls erforderlich.

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