Schutzkleidung muss neben der CE-Kennzeichnung mind. mit folgenden Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein:
- Name oder Kennzeichnung des Herstellers oder Lieferers,
- Typenangabe oder Modellnummer,
- Größenangabe.
Die Kennzeichnung muss folgende Informationen beinhalten:
- Name, Handelsname oder andere Formen zur Identifikation des Herstellers bzw. seines autorisierten Vertreters im Land eines CEN-Mitgliedes,
- Typbezeichnung, Handelsnamen oder Codes,
- Größenbezeichnung,
- Nummer der speziellen EN-Norm,
- Piktogramm und wo zutreffend, Angabe der Leistungsstufe, die den einzelnen Normen zu entnehmen ist.
Eine Textil- und Pflegekennzeichnung ist ebenfalls erforderlich.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen