Das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung schreiben eine Gefährdungsbeurteilung vor (vgl. auch "Persönliche Schutzausrüstung". Ergibt sich aus der Gefährdungs beurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Gefährdungen für den Körper vorliegen, ist der Einsatz von Schutzkleidung erforderlich. Die Anhänge 2 bis 4 DGUV-R 112-189 zeigen mögliche Risken, die den Einsatz von Schutzkleidung erforderlich machen bzw. aufgrund des Einsatzes bestehen können.

Das Gebotszeichen M010 "Schutzkleidung benutzen" aus Abb. 1 weist entweder in Form von Schildern, Aufklebern oder als Bestandteil von Betriebsanweisungen auf die Tragepflicht hin.

Abb. 1: Gebotszeichen Schutzkleidung benutzen

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