Durch diese Schutzeinrichtungen werden Maschine oder Maschinenfunktion stillgesetzt bzw. die Maschine in einen sicheren Betriebszustand versetzt, wenn eine Person oder ein Körperteil sich dem Gefahrenbereich nähert. Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion können mechanisch betätigt oder berührungslos wirksam werden.

Mechanisch betätigte Einrichtungen sind z. B. Schaltmatten und Schaltleisten. Dazu gehören auch sog. "Bumper", die z. B. fahrerlose Flurförderzeuge in allen Bewegungsrichtungen absichern.

Dagegen benötigen berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) keinen körperlichen Kontakt mit der zu schützenden Person. Sie lösen einen Schaltvorgang aufgrund ihrer Eigenschaft als Laserscanner, Lichtpunkt oder Lichtvorhang berührungslos aus. Auch hier muss im Rahmen der Risikobeurteilung nach 2006/42/EG festgestellt werden, in welchem Sicherheitsabstand zum Gefahrenbereich die Personenerkennung ("Detektion") erfolgen muss, damit die gefahrbringende Bewegung noch mit einer ausreichenden Zeitreserve zum Stillstand gebracht werden kann. Zur korrekten Beurteilung, wann und wie berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen eingesetzt werden können, sind Kenntnisse über die Ansprechzeit der BWS, der gesamten Steuerung der betreffenden Maschine und der Nachlaufzeit notwendig.

In vielen Fällen muss eine Wiederanlaufsperre vorhanden sein, mit der gefahrbringende Bewegungen erst nach Verlassen des Gefahrenbereichs wieder bewusst in Gang gesetzt werden dürfen.

Zur Berechnung des Sicherheitsabstands S siehe auch DIN EN ISO 13855 "Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen".

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