Feststehende trennende Schutzeinrichtungen sind Verkleidungen und trennende Distanzschutzeinrichtungen, wie Umzäunungen, Umwehrungen und tunnelförmige Schutzeinrichtungen. Durch solche Schutzeinrichtungen werden v. a. mechanische Gefährdungen an kraftbetätigten Arbeitsmitteln minimiert, indem eine direkte Erreichbarkeit von Gefahrenstellen für die unteren und oberen Extremitäten verhindert wird.

Zäune oder Umwehrungen müssen so ausgeführt sein, dass – in Abhängigkeit vom gewählten Abstand zwischen Gefahrenstelle und Schutzeinrichtung – ein Hindurchgreifen durch und ein Hinübergreifen über die Schutzeinrichtung nicht möglich sind.

Feststehende Schutzeinrichtungen sind entweder nicht lösbar (z. B. durch Schweißverbindungen oder Vernietung) oder dürfen sich nur mit einem Werkzeug entfernen lassen (Verschraubung). Nach 2006/42/EG müssen Befestigungsmittel von feststehenden Schutzeinrichtungen auch nach dem Lösen an der Schutzeinrichtung oder aber an der Maschine/Anlage verbleiben, damit sie nicht verloren gehen (s. dazu auch Tabellen 1 und 2 der DIN EN ISO 13857 "Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen und unteren Gliedmaßen").

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