Der Hersteller oder Importeur von technischen Arbeitsmitteln darf diese nur in den Verkehr bringen, wenn sie so beschaffen sind, dass Benutzer oder Dritte bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung gegen Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie es die Art der bestimmungsgemäßen Verwendung gestattet. Elektrische Betriebsmittel müssen hierzu je nach Aufstellort und -bedingungen mit einem Gehäuse vor dem Eindringen von Schmutz, Staub, Wasser bzw. Feuchtigkeit, chemischen Dämpfen oder auch Körperteilen und Gegenständen geschützt werden.

Der Unternehmer hat sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel zu beschaffen und dafür zu sorgen, dass diese in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand benutzt werden. Um für die verschiedenen Umgebungsbedingungen ein Arbeitsmittel zu wählen, das ausreichend geschützt ist, wurden IP-Schutzarten eingeführt. Gekennzeichnet wird die Schutzart durch den International-Protection-Code, d. h. eine Buchstabenkombination IP, gefolgt von einer zweistelligen Zahl.

Schutzarten (IP-Schutzarten) sind die Klassifizierung des Schutzes

  • von Personen gegen direktes Berühren (Berührungs- und Fremdkörperschutz),
  • von Betriebsmitteln gegen schädliches Eindringen von Wasser (Wasserschutz).

Das Kurzzeichen der Schutzart setzt sich zusammen aus den Buchstaben (IP = International Protection) und 2 Kennziffern (vgl. Tab. 3 und 4, z. B. IP 44). Wenn nur ein Schutzgrad gekennzeichnet werden soll, steht für den anderen "X", z. B. IP 6X = Staubdichtheit ohne Anforderung an Wasserschutz.

 
Erste Kennziffer Benennung – Erläuterung
0 Nicht geschützt.
1 Geschützt gegen den Zugang mit dem Handrücken und geschützt gegen feste Fremdkörper von 50 mm Durchmesser und größer: Die Objektsonde (Kugel 50 mm) darf nicht voll eindringen.
2 Geschützt gegen den Zugang mit einem Finger und geschützt gegen feste Fremdkörper von 12,5 mm Durchmesser und größer: Die Objektsonde (Kugel 12,5 mm) darf nicht voll eindringen.
3 Geschützt gegen den Zugang mit einem Werkzeug und geschützt gegen feste Fremdkörper von 2,5 mm Durchmesser: Die Objektsonde (Kugel 2,5 mm) darf überhaupt nicht eindringen.
4 Geschützt gegen den Zugang mit einem Draht und geschützt gegen feste Fremdkörper von 1 mm und größer: Die Objektsonde (Kugel 1 mm) darf überhaupt nicht eindringen.
5 Vollständiger Schutz gegen Berührung und geschützt gegen Staub in schädigender Menge.
6 Vollständiger Schutz gegen Berührung und staubdicht: Kein Eindringen von Staub bei einem Unterdruck von 20 mbar im Gehäuse.

Tab. 3: Berührungs- und Fremdkörperschutz

Fremdkörperschutz wird z. B. durch Symbole für Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) angegeben:

 
staubgeschützt / keine Staubablagerung (IP 5X)
staubdicht / kein Staubeintritt (IP 6X)

Die zweite Kennziffer der IP-Schutzart betrifft den Schutz gegen Wasser bzw. Nässe. Hierzu wird wie folgt (Tab. 4) unterteilt:

 
Zweite Kennziffer Benennung – Erläuterung
0 Nicht geschützt.
1 Geschützt gegen Tropfwasser: Senkrecht fallende Tropfen dürfen keine schädlichen Wirkungen haben.
2 Geschützt gegen Tropfwasser, wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt ist: Senkrecht fallende Tropfen dürfen keine schädlichen Wirkungen haben, wenn das Gehäuse um einen Winkel von bis zu 15° beiderseits der Senkrechten geneigt ist.
3 Geschützt gegen Sprühwasser: Wasser, das in einem Winkel von bis zu 60° beiderseits der Senkrechten gesprüht wird, darf keine schädlichen Wirkungen haben.
4 Geschützt gegen Spritzwasser: Wasser, das aus jeder Richtung gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen haben.
5 Geschützt gegen Strahlwasser: Wasser, das aus jeder Richtung als Strahl gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädlichen Wirkungen haben.
6 Geschützt gegen starkes Strahlwasser: Wasser, das aus jeder Richtung als Strahl gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädlichen Wirkungen haben.
7 Geschützt gegen die Wirkungen beim zeitweiligen Untertauchen in Wasser: Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse unter genormten Druck- und Zeitbedingungen zeitweilig im Wasser untergetaucht ist.
8 Geschützt gegen die Wirkungen beim dauernden Untertauchen in Wasser: Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse dauernd unter Wasser getaucht ist. Die Bedingungen sind zwischen Hersteller und Anwender individuell zu vereinbaren, müssen jedoch die Vorgaben der Kennziffer 7 übertreffen.

Tab. 4: Wasserschutz

Der Schutz gegen Wasser bzw. Nässe eines Arbeitsmittels wird ebenfalls durch Symbole angegeben:

 
tropfwassergeschützt (IP X1)
sprühwassergeschützt (IP X3)
spritzwassergeschützt (IP X4)
strahlwassergeschützt (IP X5)
wasserdicht (IP X7)
druckwasserdicht (IP X8)

Der Arbeitgeber muss nicht nur geeignete elektrische Anlagen und Betriebsmittel (z. B. unter Beachtung der IP-Schutzart) auswählen, sondern auch dafür sorgen, dass sie entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmitte...

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