Zusammenfassung

 
Begriff

Schleifmaschinen sind angetriebene Werkzeuge zum Glätten von Oberflächen oder zum Entfernen von Beschichtungen auf Oberflächen. Das Schleifen ist ein Verfahren zur spanenden Bearbeitung der verschiedensten Materialien, wie z. B. Metall, Stein/Keramik, Glas und Holz. Dabei kommen die unterschiedlichsten Schleifwerkzeuge und -maschinen zum Einsatz. Wesentliche Bestandteile zur Charakterisierung eines Schleifwerkzeugs sind das Schleifmittel und die Bindung. Schleifmaschinen, die nach 1995 in Verkehr gebracht wurden, müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Aus folgenden Vorschriften ergeben sich in erster Linie Anforderungen an Schleifmaschinen:

1 Arten von Schleifmaschinen

Es gibt handgeführte Maschinen wie

  • Winkelschleifer,
  • Schwingschleifer (auch Exzenterschleifer und Deltaschleifer).

In Industrie und Handwerk sind z. B. folgende Maschinen im Einsatz:

  • Einscheiben- und Dreischeiben-Schleifmaschinen,
  • Doppelschleifmaschine (Abb. 1),
  • Bandschleifmaschinen,
  • Kantenschleifmaschinen,
  • Flachschleifmaschinen (Abb. 2),
  • Rundschleifmaschinen,
  • Trennschleifmaschinen,
  • Spindelschleifmaschinen,
  • Steinschleifmaschinen,
  • Werkzeugschleifmaschinen.

Doppelschleifmaschine

Abb. 1: Beispiel für einen Doppelschleifbock

Präzisions-Flachschleifmaschine

Abb. 2: Beispiel für eine Flachschleifmaschine

2 Anforderungen an Schleifmaschinen

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass Schleifmaschinen nur mit den zugehörigen Schutzeinrichtungen (z. B. den Schleifkörperschutzhauben) betrieben werden.

Nachstellbare Schutzhauben müssen der Abnutzung des Schleifkörpers entsprechend eingestellt werden. Die Werkstückauflagen der Schleifmaschinen für Handschliff (Schleifböcke) müssen stets allseitig dicht an den Schleifkörper herangestellt werden.

3 Maßnahmen gegen mechanische Gefahren

Die charakteristischste mechanische Gefährdung bei der Benutzung von Schleifmaschinen entsteht durch den Bruch eines Schleifkörpers. Schleifmaschinen müssen daher grundsätzlich mit Schutzhauben ausgerüstet sein, die die Bruchstücke sicher auffangen und in für Personen ungefährliche Bereiche ableiten. Daneben dienen sie auch als Berührungsschutz.

Bei Trennschleifarbeiten besteht die Gefahr des Verkantens und – daraus resultierend – dass Bruchteile der Trennscheiben wegfliegen. Auch hier müssen Schutzeinrichtungen (z. B. Führungsschlitten) vorhanden sein und von den Mitarbeitern benutzt werden.

Die Schutzeinrichtungen hängen von der Art der Schleifmaschine und der Schleifwerkzeuge ab. Dazu gibt es spezielle Anforderungen an Schutzhauben bezüglich

  • Wandstärken,
  • Nachstellbarkeit,
  • Öffnungen,
  • Maschinensteuerung.
 
Wichtig

Ausnahmen

In Ausnahmefällen kann sowohl mit ortsfesten wie auch mit handgeführten Schleifmaschinen ohne Schutzhaube gearbeitet werden. Diese Ausnahmen werden u. a. in Kap. 2.4 DGUV-I 209-002 "Schleifen" näher beschrieben.

 
Achtung

Unkontrolliertes Wegschleudern

Bei handgeführten Schleifmaschinen besteht auch die Gefahr des unkontrollierten Wegschleuderns der Maschine selbst. Daher ist das Ablegen nach dem Ausschalten mit noch nachlaufender Scheibe zu unterlassen. Zum Ablegen muss der Stillstand abgewartet werden oder es müssen geeignete Ablageeinrichtungen benutzt werden.

 
Praxis-Tipp

Sicherheitseinrichtungen

Insbesondere höherwertige Winkelschleifer haben mittlerweile eine Vielzahl zusätzlicher Funktionen und Einrichtungen, die die Sicherheit deutlich erhöhen, die aber nicht ausdrücklich gefordert werden. Dazu gehören Bremseinrichtungen, die ein Abbremsen der Schleifscheibe in weniger als 2 Sekunden bewirken, aber auch Einrichtungen zur Anlaufstrombegrenzung (Sanftlauf), zur Verhinderung des Wiederanlaufs nach einem Spannungsausfall oder zur Reduzierung der Rückschlaggefahr.

4 Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren

Typisch für das Schleifen ist die Entstehung von Schleiffunken. Benachbarte Arbeitsbereiche sollten daher immer vor Funkenflug geschützt werden, z. B. durch Stellwände oder Vorhänge. Brennbare und explosionsfähige Stoffe müssen vor Arbeitsbeginn aus der Arbeitsumgebung beseitigt werden. Dies betrifft u. a. Staubablagerungen, Pappe, Packmaterial, Textilien, Holz und Holzspäne, aber auch brennbare Flüssigkeiten und Gase.

Die beim Schleifen und Polieren von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen anfallenden Stäube sind brennbar und können im Gemisch mit Luft explosionsfähige Atmosphäre bilden. Die Bearbeitung dieser Werkstoffe macht daher die Anwendung besonderer Verfahren zur Staubbeseitigung erforderlich. Dazu müssen die Maschinen mit entsprechenden Einrichtungen ausgerüstet sein. Mögliche Verfahren sind:

  • Nassbearbeitung,
  • Trockenbearbeitung mit Nassabscheidung des Schleifstaubs.

Bei der Trockenbearbeitung mit Nassabscheidung im Nassabscheider ist ein wechselseitiges Bearbeiten von Leichtmetallen und funkenreißenden Werkstoffen nicht zulässig ist, a...

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