Allgemein gilt für den Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln:

  • Anwendung nur durch geeignete und sachkundige Personen. Minderjährige Personen und schwangere oder stillende Frauen dürfen nicht beauftragt werden (JArbSchG bzw. MuSchG).
  • Anwendung muss so erfolgen, dass Menschen und Umwelt nicht geschädigt werden.
  • Unbefugte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten, Nichtzieltiere müssen in Sicherheit gebracht werden.
  • Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung durchführen.
  • Freigabe von Räumen, in denen Schädlingsbekämpfungsmittel oder Pflanzenschutzmittel angewendet worden sind, muss durch den zuständigen Sachkundigen erfolgen.
  • sachgerechte Reinigung der Arbeitsmaterialien,
  • sachgerechte Entsorgung der Materialreste,
  • kein unbeaufsichtigtes Stehenlassen des Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittels,
  • Wechseln der Arbeitskleidung nach dem Einsatz des Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittels,
  • Reinigung von Händen und Gesicht mit Wasser und Seife oder Duschen nach der Anwendung der Schädlingsbekämpfungs- bzw. Pflanzenschutzmittel,
  • Notfallorganisation sicherstellen (Adressen und Telefonnummern griffbereit halten für: Feuerwehr, Polizei, Arzt, Rettungsdienst, Krankenhaus, Wasserschutzbehörde. Sicherheitsdatenblatt bereithalten).
 
Achtung

Erste Hilfe und Eigenschutz des Ersthelfers

Ersthelfer müssen bei der Versorgung von Vergifteten zumindest Schutzhandschuhe tragen, da viele Schädlingsbekämpfungsmittel Kontaktgifte sind. Sie wirken auf das Nervensystem und können zu Atem- und Herz-Kreislauf-Stillstand führen (DGUV-I 204-007 "Handbuch zur Ersten Hilfe").

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge