Scaling ist nur möglich, wenn der Lieferant entsprechende Scaling-Regeln in seinem Expositionsszenario beschrieben hat. Hierdurch wird gezeigt, dass von ihm die Anwendbarkeit und die Begrenzungen des Scaling bewertet und im Stoffsicherheitsbericht der Stoffe dokumentiert wurden.

 
Wichtig

Lieferant sollte mögliche "Stellschrauben" nennen

Wenn der Lieferant für das Scaling Bewertungsinstrumente angibt, sollte er auch die Eingangsgrößen nennen, die für die Expositionsabschätzung und die Risikobeschreibung verwendet wurden.

Scaling ist möglich, wenn das Produkt nicht grundsätzlich anders eingesetzt wird als im Expositionsszenario beschrieben.

 
Achtung

Qualitative Abweichungen nicht ausgleichbar

Scaling kann qualitative Unterschiede in Verwendungen nicht "ausgleichen", z. B. großflächiger Auftrag eines Gemisches statt Verwendung in diskontinuierlichen Anlagen. Es kann nur für expositionsbestimmende Größen eingesetzt werden, bei denen quantitative Abweichungen von den Angaben im Expositionsszenario vorliegen.

In der ECHA-Leitlinie für nachgeschaltete Anwender[1] werden Scaling ("Skalierung") im Kapitel 4.2.4 und im Anhang 2 detailliert beschrieben. Wir möchten hier auf 3 Situationen hinweisen, in denen Scaling ausdrücklich nicht möglich ist:

  1. Aufgrund der abweichenden expositionsbestimmenden Größen ergeben sich andere Expositionswege.
  2. Es sind unterschiedliche Zielgruppen betroffen.
  3. Die Dauer und die Häufigkeit der Exposition sind deutlich unterschiedlich von den Angaben im Expositionsszenario. Hieraus ergibt sich eine andere Art der Exposition, z. B. eine chronische Exposition statt einer akuten Exposition.

In diesen Fällen sind die Anwendungsbedingungen des nachgeschalteten Anwenders nicht vom Expositionsszenario des Lieferanten abgedeckt und ein Scaling ist nicht möglich.

 
Wichtig

Bei Risikomanagement-Maßnahmen ist die Wirksamkeit die Schlüsselgröße

Es kann eine andere Maßnahme zur Risikominimierung eingesetzt werden als im Expositionsszenario beschrieben, aber sie muss dieselbe oder höhere Wirksamkeit haben. Werden andere Arten von Risikomanagement-Maßnahmen eingesetzt, ist ein Vergleich ihrer Effektivität im Rahmen des Scalings möglich, wenn sie sich auf denselben Expositionsweg und dasselbe Schutzgut beziehen.

[1] ECHA, Leitlinien für nachgeschaltete Anwender, Oktober 2014, S. 52 und S. 127 ff., https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/du_de.pdf/e83ce24a-e83b-4e1e-a57f-873719e5ea4e, Download am 12.2.2019.

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