Es zeigt sich, dass die Epidemie über einen längeren Zeitraum eine Herausforderung an den Infektionsschutz bei der Arbeit darstellt. Um dieser besonderen Herausforderung gerecht zu werden und eine bundesweit und branchenübergreifend einheitliche Vorgehensweise zu ermöglichen,

  • ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein zeitlich befristeter Corona-Arbeitsschutzstab eingerichtet worden, um zeitnah und koordiniert auf die weitere Entwicklung der Epidemie reagieren zu können. Mitglieder sind Vertreter/innen von BMAS und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie des Robert Koch-Instituts (RKI), je zwei Vertreter/innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Unfallversicherungsträger (UVT) und der Arbeitsschutzbehörden der Länder (LASI) sowie bei Bedarf weitere Expert/innen und Sachverständige;
  • hat das BMAS die nach dem ArbSchG zu den jeweiligen Arbeitsschutzverordnungen eingerichteten Ausschüsse beauftragt, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard durch eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel weiter zu konkretisieren sowie bei Bedarf oder neuen Erkenntnissen fortzuschreiben. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstützt und koordiniert die entsprechenden Aktivitäten der Ausschüsse;
  • wird der vorliegende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard bei Bedarf durch die Unfallversicherungsträger unter Bezugnahme der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert.

    Eine Übersicht branchenspezifischer Konkretisierungen sowie weitere Praxishilfen der Unfallversicherungsträger stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Homepage zur Verfügung. Eine Übersicht der Informationen der Arbeitsschutzbehörden der Länder zum betrieblichen Infektionsschutz enthält die Homepage des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI).

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