Warum soll ein Notebook um Tastatur und Maus bzw. Bildschirm erweitert werden?

Das Notebook bietet keine Möglichkeit, die Tastatur, die Maus und den Bildschirm in dem individuell notwendigen Abstand anzuordnen. Längeres Arbeiten führt zu Zwangshaltungen sowohl im Arm, an den Schultern, im Nacken und am Kopf und erhöht damit das Risiko für eine RSI-Erkrankung.

Auch beim Einsatz am Telearbeitsplatz gilt je nach Arbeitsverhältnis (z. B. Außendienstmitarbeiter einer Versicherung) die Forderung, das Notebook über einen externen Bildschirm, eine externe Tastatur und Maus ergonomisch zu erweitern.

Soweit der Telearbeitsarbeitsplatz gem. § 2 Abs. 7 ArbStättV mit allen dort genannten Punkten fest eingerichtet, bereitgestellt und installiert ist und vom Arbeitsplatz im Betrieb abweicht, ist eine Unterweisung gem. § 6 ArbStättV durchzuführen und die allgemeinen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze in Anhang 6 ArbStättV sind zu beachten.

"Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für ... 2. tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden, ..."[1]

Der Trend zu mobilen Geräten ist ungebrochen. Aufgrund der Größe der Tastatur und des Bildschirms sind sie jedoch immer nur zur kurzzeitigen Nutzung geeignet – längeres Arbeiten daran stellt ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Hier kommen auf Geschäftsreisen schnell mehrere Stunden durch Anreise im Zug, Präsentation beim Kunden und Nacharbeit im Hotelzimmer bzw. auf der Rückfahrt zusammen.

 
Wichtig

Mobiles Arbeiten belastet

Die Technik erlaubt es, überall nicht nur erreichbar, sondern vollständig arbeitsfähig zu sein. Das Arbeiten im Zug, beim Warten auf den Abflug, im Flugzeug und abends dann noch im Hotel ist fest eingeplant – regelmäßig aber an verschiedenen, jedoch wiederkehrenden Orten.[2] Unabhängig von der begrifflichen Diskussion steht die dadurch erhöhte Belastung außer Frage.

Besonders beliebt ist das Notebook bei Jugendlichen, Auszubildenden und Studierenden; hier muss bereits mit der Aufklärung begonnen werden. Eltern und Schulen haben zwar eine Fürsorgepflicht, schauen jedoch selbst nur zu gern weg, da Ihre PC-Räume selten den Anforderungen entsprechen. Bei der Erstellung von Referaten in der Schule oder im Studium werden Notebooks regelmäßig und an festen Arbeitsplätzen genutzt. Die Zeit im Rahmen von Spielen und Surfen im Internet erhöht den täglichen Gebrauch mitunter schnell auf mehrere Stunden.

[2] Vgl. Arbeitsstätten-Definition gem. § 2 ArbStättV.

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