Bei psychischen Belastungen gibt es keine festgelegten Grenzwerte, die angeben, ab wann Schutzmaßnahmen erforderlich sind.[1] Um zu vermeiden, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung interessensgeleitet interpretiert werden, sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit – möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung – darauf hinwirken, dass vor der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemeinsam festgelegt wird, wann Maßnahmen abzuleiten sind.

 
Wichtig

Ampelprinzip

Eine Möglichkeit ist, nach dem "Ampelprinzip" zu verfahren: Wenn weniger als ein Drittel der Mitarbeiter angibt, sich durch eine Situation psychisch belastet zu fühlen, steht die Ampel auf "grün". Nennt mehr als ein Drittel diese Belastung, springt die Ampel auf "gelb": Es wird genauer analysiert, welche Arbeitsbereiche/Arbeitsplätze betroffen sind. Geben mehr als 2 Drittel der Mitarbeiter an, sich durch diese Situation belastet zu fühlen, steht die Ampel auf "rot" und es müssen Maßnahmen abgeleitet werden.

Die Ableitung von Maßnahmen zur Prävention von psychischen Belastungen muss – gerade bei orientierenden Verfahren – nicht kompliziert sein. Bei der Ableitung von Maßnahmen sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

 
Wichtig

Ableitung von Maßnahmen

  1. Die Ableitung von Maßnahmen kann sich nicht nur darauf beziehen, dass sich der einzelne Mitarbeiter ändert (Verhaltensprävention). Es müssen auch die Verhältnisse im Unternehmen betrachtet und ggf. verändert werden (Verhältnisprävention). Großen Einfluss auf psychische Belastungen der Mitarbeiter hat häufig auch das Vorgesetztenverhalten, was schwieriger zu ermitteln und zu beeinflussen ist (Themenbereich "Gesunde Führung").
  2. Nach dem T-O-P-Prinzip (Technik – Organisation – Person) kommen in der Maßnahmenhierarchie die individuellen Maßnahmen erst am Schluss.
  3. Bei der Maßnahmenableitung dürfen die Schnittstellen "Mensch – Maschine "und "Mensch – Umgebungsfaktoren" nicht vernachlässigt werden (z. B. Lärm, Klima, Licht, Software-Ergonomie, Arbeitsmittel).
 
Praxis-Beispiel

Beispiele für Maßnahmen aus orientierenden Verfahren

  • Organisation von Zeiten der "Nichterreichbarkeit" zur Erledigung von Aufgaben, die Konzentration erfordern
  • verstärkte Organisation von Video-Konferenzen zur Reduzierung von Dienstreisen
  • Verbesserung der persönlichen Arbeitsorganisation (z. B. Lesen und Beantworten von E-Mails gezielt ein- bis zweimal pro Tag statt sofort)
  • Einbau von Schallschutz zur Reduzierung von Lärm
[1] Für die folgende Darstellung vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.), Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Tipps zum Einstieg, IAG Report 1/2013, S. 30–37.

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