Betriebsärzte haben nach Auffassung des VDSI bei der Ermittlung und Beurteilung von arbeitsbedingten psychischen Belastungen eine Lotsenfunktion. Dies gilt umso mehr, wenn auf das arbeitsbezogene Erleben und Verhalten weitere Faktoren einwirken, die auf das gesellschaftliche und private Umfeld zurückzuführen sind (z. B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Suchtverhalten). Fachkräfte für Arbeitssicherheit können in Teilbereichen der Arbeits- und Organisationspsychologie tätig werden.[1]

Bei einer Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte gemeinsam insbesondere die folgenden 4 Bereiche betrachten[2]:

  1. Arbeitsorganisation (z. B. Unterbrechungen, Termindruck, unklare Ziele),
  2. Arbeitsaufgabe (z. B. quantitative/qualitative Überforderung oder Unterforderung, monotone Tätigkeiten),
  3. Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel (z. B. Lärm, Klima, Umgang mit Gefahrstoffen),
  4. soziale Beziehungen (z. B. Betriebsklima, Führungskultur, soziale Isolation).
[1] Vgl. "Gemeinsam mehr erreichen." Interview mit Dr. Wolfgang Panter und Prof. Dr. Rainer von Kiparski, in: VDSI aktuell 1/2013, S. 4.
[2] Vgl. Laugwitz u. a.: In fünf Schritten zum Ergebnis, in: VDSI aktuell 5/2013, S. 8.

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