Begriff

Unter Rohbauarbeiten sind die Leistungen zu verstehen, die erforderlich sind, um die tragenden Teile und die Dachkonstruktion einer baulichen Anlage zu errichten. Bei den Rohbauarbeiten handelt es sich um Bauhauptleistungen. Dazu zählen

  • Erdarbeiten,
  • Mauer-, Beton- und Stahlbeton-, Abbruch- und Montagearbeiten,
  • Stahlbau- und Metallbauarbeiten,
  • Zimmer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

In einigen Landesbauordnungen sind die Rohbauabnahmen beschrieben. Danach kann ein Rohbau einer baulichen Anlage nach Vollendung der tragenden Teile, der Schornsteine, der Brandwände und der Dachkonstruktion abgenommen werden. Nach § 3 Nr. 2 Baugebührenordnung (BauGO) zählen außerdem Erdarbeiten, Abdichtungen, Dachdeckungsarbeiten und Klempnerarbeiten zum Rohbau.

Für die sichere Ausführung von Rohbauarbeiten müssen verschiedene Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Hierzu zählen u. a. das Arbeitsschutzgesetz mit der Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung und die DGUV-V 38 "Bauarbeiten".

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