Der Bauherr trägt als Veranlasser der Baumaßnahmen zunächst die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Im Rahmen dieser Verantwortung hat er leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer mit der Ausführung von Bauleistungen (hier: Rohbauarbeiten) zu beauftragen, sofern er diese Aufgaben nicht selbst erfüllen kann. Mit dieser Auswahl trägt der Bauherr bereits entscheidend zur Arbeitsschutzorganisation auf der Baustelle bei.

Rohbauarbeiten müssen nach Maßgabe der DGUV-V 38 "Bauarbeiten" von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von weisungsbefugten und fachkundigen Personen beaufsichtigt werden (Aufsichtführende). Führen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander Bauarbeiten aus, bei denen es zu Wechselwirkungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes (gegenseitige Gefährdungen) kommt, muss für eine Abstimmung der Arbeiten gesorgt werden. Hierfür wird je nach Sachlage vom Bauherrn (gemäß BaustellV) oder von den beteiligten Arbeitgebern (DGUV-V 1) ein Koordinator bestellt.

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