Industrieroboter sind flexible und universell verwendbare Arbeitsmittel. Nach der anwendungsspezifischen Programmierung sind sie in der Lage, einen Arbeitsablauf autonom durchzuführen und auf der Basis von Sensorinformationen in Grenzen an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Bedingt durch die schnellen und für den Bediener unvorhergesehenen Bewegungen wurden schon sehr früh Sicherheitsmaßnahmen für Industrieroboter in Normen festgeschrieben. Heutige Normenanforderungen berücksichtigen auch den Trend zu sog. Assistenzrobotern (kollaborierende Roboter), die in unmittelbarer Nähe von Beschäftigten und mit diesen zusammen entsprechende Fertigungsaufgaben erledigen.
- Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
- Maschinenverordnung (9. ProdSV)
- DGUV-I 209-074: Industrieroboter
- EN ISO 10218-1 und EN ISO 10218-2:2011 Industrieroboter – Sicherheitsanforderungen
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