Begriff

Alle Entscheidungen, Tätigkeiten bzw. Maßnahmen im Unternehmen sind mit Risiken verbunden. Der Begriff Risiko wird in Vorschriften, Regeln und Veröffentlichungen mit Bezug zum Arbeitsschutz häufig verwendet und unterschiedlich definiert. Nach DIN 820-12 Leitfaden für die Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen (beinhaltet ISO/IEC Guide 51:2014) ist Risiko z. B. die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens und des Schweregrades dieses Schadens. Das ProdSG definiert Risiko ähnlich, nämlich als "Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr, die einen Schaden verursacht, und der Schwere des möglichen Schadens". Nach DIN ISO 45001 ist Risiko die "Auswirkung von Ungewissheit".

Gefahr bzw. Gefährdung wird dagegen u. a. als potenzielle Schadensquelle definiert (DIN EN 61508-4 bzw. VDE 0803-4). Risiko kann nicht in Zahlen benannt werden und ist damit ein abstrakter Begriff.

Im Arbeitsschutz müssen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet werden. Der Unternehmer ist daher verpflichtet, Risiken zu vermeiden bzw. zu verringern. Das Abwägen von Chancen und Risiken entscheidet über den Erfolg von Unternehmen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Verschiedene Regelwerke fordern, dass Risiken erfasst, beurteilt und vermieden werden, z. B.:

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