Wenn ein Betrieb über eigene Kontakte zu geeigneten Seelsorgern verfügt (wie z. B. in Krankenhäusern, Betreuungseinrichtungen, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen), können diese Seelsorger den Betroffenen nach einem Unfall beistehen. Das hat den Vorteil, dass sie den Betrieb und seine Beschäftigten mehr oder weniger gut kennen und auch später noch vor Ort Ansprechpartner sein können.

Ansonsten verfügen Feuerwehr und Polizei über geschulte Kräfte bzw. stellen bei Bedarf den Kontakt her. Wenn ein Notfallseelsorger in einer Akutsituation tätig wird, ist es sinnvoll, einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen, wo Betroffene geschützt vor der betrieblichen oder externen Öffentlichkeit, Presse etc. betreut werden können. Der Raum sollte vom Unfallgeschehen nicht direkt beeinflusst sein und möglichst eine einfache Versorgungsmöglichkeit bieten (Kantine, Aufenthalts- oder Besprechungsräume). Durch eine Zugangskontrolle sollte sicher gestellt werden, dass sich außer den Betroffenen nur bekannte, zuverlässig diskrete Personen dort aufhalten. Betroffene müssen sich darauf verlassen können, dass das, was in diesem Raum geschieht oder gesprochen wird, absolut vertraulich bleibt.

 
Praxis-Tipp

Traumabehandlung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung

Schwere Unfälle im Betrieb können nicht nur für die unmittelbaren Opfer, sondern auch für Augenzeugen, Ersthelfer oder sonstige beteiligte Kollegen eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Deren Folgen, wie z. B. Unruhe, Angstzustände, Depressionen oder Schlafstörungen, wurden lange unterschätzt. In der medizinischen Begleitung von durch Schockerlebnisse traumatisierten Personen hat sich gezeigt, dass der Behandlungsaufwand und das Risiko psychischer Langzeitfolgen dann besonders gering sind, wenn Betroffene sich zeitnah fachlich beraten bzw. behandeln lassen.

Viele gesetzliche Unfallversicherungsträger ermöglichen es daher, dass Versicherte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit solchen Belastungen ausgesetzt waren und sich dadurch beeinträchtigt fühlen, ohne eine offizielle fachärztliche Diagnose kurzfristig psychiatrisch erstbehandelt werden können. Oft lässt sich mit einer solchen auf wenige Sitzungen beschränkten Soforthilfe ein Problem beheben, bevor es richtig auftritt. Bei Bedarf sollten sich Betroffene bzw. Vorgesetzte an den Betriebsarzt bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse wenden.

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