Ein schwerer Unfall muss immer unverzüglich intern der Unternehmensleitung direkt (bzw. auf den von für solche Fälle vorgesehenen Wegen) gemeldet werden. Der Unternehmer hat in einem solchen Fall unverzüglich nicht nur die hier beschriebenen rechtlichen Pflichten wahrzunehmen, sondern muss auch die Möglichkeit haben, Haftungs- und Versicherungsfragen unverzüglich zu regeln sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu steuern, muss er doch u. U. mit erheblichen Konsequenzen für das Wohl des Betriebs rechnen.

Je nach Situation ist es sinnvoll bzw. erforderlich, vor Ort oder überregional zuständige bzw. externe Sicherheitsfachkräfte oder andere für Sicherheit Verantwortliche zu informieren (z. B. auf Baustellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator). Dabei sind ggf. bestehende betriebliche Regelungen zu berücksichtigen (Sicherheits- oder Qualitätsmanagement).

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