Unternehmen sollten mit einer Bestandsaufnahme beginnen. Leitfragen sind u. a.:
- Gibt es standortspezifische Anforderungen (Liegt das Unternehmen in einem Wasserschutzgebiet, o. Ä.)?
- Welche Anlagen und Maschinen werden betrieben und welche Vorschriften gelten dazu?
- Welche Maßnahmen ergeben sich daraus?
Werden z. B. Gabelstapler im Unternehmen betrieben, ergeben sich daraus u. a. Forderungen aus folgenden Vorschriften:
Vorschrift | Beispiel für Verpflichtungen bzw. Anforderungen |
---|---|
Arbeitsschutzgesetz | Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung durchführen |
Arbeitsstättenverordnung | Verkehrswege müssen ausreichenden Sicherheitsabstand für Fußgänger gewährleisten |
Betriebssicherheitsverordnung | Es gelten Mindestanforderungen bez. Gefährdungen durch Kippen |
DGUV-V 68 | Beschaffenheit, sicherer Betrieb und wiederkehrende Prüfung |
DGUV-I 208-004 | Betriebsanweisung, Sicht- und Funktionsprüfung |
DGUV-I 240-250 | Ggf. körperliche Eignung des Fahrers durch einen Arbeitsmediziner/Betriebsarzt feststellen |
DGUV-G 308-001 | Fahrer ausbilden und schriftlich beauftragen |
DIN 15172 | Zugkraft, Anhängelast |
Betriebliche Vorschriften | Unternehmensspezifisch, z. B. Vorgehensweise bei der Durchführung von Prüfungen und Wartungen |
Tab. 1: Auszug von Vorschriften, die beim Betreiben von Gabelstaplern relevant sind, sowie daraus abgeleitete Verpflichtungen bzw. Anforderungen
Das Identifizieren relevanter Vorschriften kann einem Verantwortlichen zugewiesen oder zentral übernommen werden, z. B. vom EHS-Manager, dem Umweltbeauftragten oder dem Gesundheitsmanager. Es entsteht so ein individuelles, standortspezifisches Rechtskataster (Rechtsverzeichnis), das als Nachweis für die zuständige Behörde bzw. den Zertifizierer dient. Es belegt allerdings zunächst nur, dass geltende Vorschriften bekannt sind.
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