Unternehmen sollten mit einer Bestandsaufnahme beginnen. Leitfragen sind u. a.:

  • Gibt es standortspezifische Anforderungen (Liegt das Unternehmen in einem Wasserschutzgebiet, o. Ä.)?
  • Welche Anlagen und Maschinen werden betrieben und welche Vorschriften gelten dazu?
  • Welche Maßnahmen ergeben sich daraus?

Werden z. B. Gabelstapler im Unternehmen betrieben, ergeben sich daraus u. a. Forderungen aus folgenden Vorschriften:

 
Vorschrift Beispiel für Verpflichtungen bzw. Anforderungen
Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung durchführen
Arbeitsstättenverordnung Verkehrswege müssen ausreichenden Sicherheitsabstand für Fußgänger gewährleisten
Betriebssicherheitsverordnung Es gelten Mindestanforderungen bez. Gefährdungen durch Kippen
DGUV-V 68 Beschaffenheit, sicherer Betrieb und wiederkehrende Prüfung
DGUV-I 208-004 Betriebsanweisung, Sicht- und Funktionsprüfung
DGUV-I 240-250 Ggf. körperliche Eignung des Fahrers durch einen Arbeitsmediziner/Betriebsarzt feststellen
DGUV-G 308-001 Fahrer ausbilden und schriftlich beauftragen
DIN 15172 Zugkraft, Anhängelast
Betriebliche Vorschriften Unternehmensspezifisch, z. B. Vorgehensweise bei der Durchführung von Prüfungen und Wartungen

Tab. 1: Auszug von Vorschriften, die beim Betreiben von Gabelstaplern relevant sind, sowie daraus abgeleitete Verpflichtungen bzw. Anforderungen

Das Identifizieren relevanter Vorschriften kann einem Verantwortlichen zugewiesen oder zentral übernommen werden, z. B. vom EHS-Manager, dem Umweltbeauftragten oder dem Gesundheitsmanager. Es entsteht so ein individuelles, standortspezifisches Rechtskataster (Rechtsverzeichnis), das als Nachweis für die zuständige Behörde bzw. den Zertifizierer dient. Es belegt allerdings zunächst nur, dass geltende Vorschriften bekannt sind.

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