Nach ASR A3.5 ist Lufttemperatur die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne die Einwirkung von Wärmestrahlung und Luftfeuchte. Die Raumtemperatur umfasst demgegenüber auch die Wärmestrahlung umgebender Flächen. Werden weitere Größen wie die Luftfeuchte einbezogen, spricht man von Klimasummenmaßen, die zwar u. U. besonders aussagefähig sind, aber größeren messtechnischen Aufwand bedeuten.

Die ASR A3.5 bezieht ihre Aussagen im Wesentlichen auf die Lufttemperatur – ein sehr praxisnaher Ansatz, weil

  • im Alltag gängige Temperaturangaben sich auch darauf beziehen,
  • sie sich einfach bestimmen lässt und
  • sie für die Vielzahl klimatisch "normaler" Arbeitsplätze ausreichend zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist.

Allerdings wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass unter klimatisch besonderen Bedingungen (hohe Luftfeuchte, Wärmestrahlung, Luftgeschwindigkeit) gesonderte Analysen stattfinden müssen (Abschn. 4.1 Abs. 4 ASR A3.5).

Das gilt auch für Arbeitsräume bzw. Tätigkeiten mit erheblichen betrieblich bedingten Belastungen, z. B. durch Wärmlasten (Maschinen, heiße Materialien), aber auch andere belastende Einflüsse (Geruch, besondere Bekleidung usw.).

Die ASR A3.5 enthält Temperaturangaben und Maßnahmenvorschläge für die in Tab. 1 aufgeführten Fälle.

 
Überwiegende ­Körperhaltung Arbeitsschwere
  leicht mittel schwer
Sitzen +20 ºC +19 ºC
Stehen, Gehen +19 ºC +17 ºC +12 ºC

Tab. 1: Mindestlufttemperaturen in Arbeitsräumen in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit

Bei Abweichungen sind zunächst ergänzende technische Maßnahmen (z. B. Zusatzheizungen, Heizmatten) vor organisatorischen (z. B. Vorwärmphasen) und persönlichen Maßnahmen (Bekleidung) zu ergreifen. In anderen Aufenthalts- und Sanitärbereichen muss eine Temperatur von 21 ºC während der Nutzungsdauer gegeben sein (in Duschen 24 ºC).

1.1 Maximallufttemperaturen in Arbeitsräumen bei Außentemperaturen von unter 26 ºC

Die Maximallufttemperaturen in Arbeitsräumen bei Außentemperaturen von unter 26 ºC sollen 26 ºC nicht überschreiten. Wenn eine solche Überschreitung durch Sonneneinstrahlung ausgelöst wird, sind an den entsprechenden Bauteilen (Fenstern, Fassaden, Oberlichtern) geeignete, effektive Sonnenschutzeinrichtungen erforderlich (z. B. Verschattung außen, in der Verglasung angeordnete oder innenliegende reflektierende Rollos o. Ä., Sonnenschutzverglasungen).

1.2 Lufttemperaturen in Arbeitsräumen bei Außentemperaturen von über 26 ºC

Lufttemperaturen innen über 26 ºC

Nach ASR A3.5 wird das als eine Belastung eingestuft, die in Einzelfällen zu einer Gesundheitsgefährdung führen könnte, z. B. bei schwerer körperlicher Arbeit, besonderer Arbeits- oder Schutzbekleidung oder bei besonders Schutzbedürftigen (Jungendliche, Ältere, Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen). Daher sollte der Arbeitgeber (über den bereits erwähnten effektiven Sonnenschutz hinaus) geeignete Maßnahmen ergreifen. Vorgeschlagen werden (Tabelle 4 in Abschn. 4.4 ASR A3.5):

  • effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten),
  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung),
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben),
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden,
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung,
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen,
  • Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen,
  • Nutzung von Ventilatoren.

Zudem sollen bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden. Bei mehr als +30 °C ist dies verpflichtend.

Lufttemperatur innen über 30 ºC

In diesen Fällen muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergreifen, um die Beanspruchung der Beschäftigten zu reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.

Lufttemperatur innen über 35 ºC

Für die Zeit einer solchen Überschreitung ist ein Raum nicht als Arbeitsraum geeignet, wenn nicht weitergehende Maßnahmen ergriffen werden, wie sie bei Hitzearbeit zwar üblich, im betrieblichen Alltag aber kaum durchführbar sind (Luftduschen, Entwärmungsphasen, Hitzeschutzbekleidung).

 
Praxis-Tipp

Strahlungsgeschütztes Thermometer verwenden

Lufttemperaturmessungen müssen nach ASR A3.5 strahlungsgeschützt erfolgen. Das ist wichtig, um "Phantasiewerte" zu vermeiden, die z. B. ein Thermometer in der prallen Sonne misst und die oft Ausgangspunkt erregter Debatten sind. Speziell strahlungsgeschützte Thermometer sind zu kaufen, aber teure Profigeräte. Alternativ sollte man bei Messungen darauf achten, Wärmestrahlung von Sonne, Heizkörpern usw. entsprechend abzuschirmen.

 
Wichtig

Was ist warm, was kalt?

Klimaparameter – egal ob Temperatur, Feuchtigkeit oder Luftbewegung – können vom Menschen nicht absolut wahrgenommen werden. Das ist auch nicht nötig, weil der menschliche Organismus in einer vergleichsweise sehr großen Spannbreite in der Lage ist, sich in seinen lebenserhaltenden Funktionen den Umgebungsbedingungen anzupassen. Deshalb sind alle normierten raumklimatischen Vorgaben in gewisser Weise nur Annäherungen, die sich empirisch bewäh...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge