Begriff

Quecksilber (chemische Formel: Hg) ist ein silberglänzendes, bei Raumtemperatur flüssiges Schwermetall. Es besitzt mit 0,00163 mbar (bei 20 °C) zwar einen geringen Dampfdruck, erreicht aber besonders in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen, sofern es offen gelagert oder verschüttet wird. Quecksilber ist geruchlos, nicht brennbar und praktisch unlöslich in Wasser (WGK 3 "stark wassergefährdend").

Quecksilbersulfid ist – im Gegensatz zu metallischem Quecksilber und fast allen organischen (z. B. Knallquecksilber, Methyl-, Ethylquecksilber) und anorganischen (z. B. Merkurichlorid, Merkuronitrat) Quecksilberverbindungen – weder ein Gefahrstoff noch ein Wasser gefährdender Stoff.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Beim Umgang mit Quecksilber sind zu beachten:

  • Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
  • Gefahrstoffverordnung
  • TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung"
  • TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
  • TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"
  • DGUV-I 240-090 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen"
  • Leitlinie "Arbeiten unter Einwirkung von Quecksilber und seinen Verbindungen"

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge