Begriff

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Ertrinken sind Rettungswesten oder Schwimmhilfen. Sie sollen Beschäftigte, die am oder auf Wasser bzw. an oder auf Flüssigkeiten arbeiten, vor dem Ertrinken schützen. Für unterschiedliche Einsatzarten werden PSA verschiedener Leistungsklassen eingesetzt, sie unterscheiden sich v. a. im Auftrieb.

Rettungswesten gewährleisten, dass der Beschäftigte auch bei Bewusstlosigkeit atmen kann. Schwimmhilfen sollen dagegen nicht bewusstlose Personen beim Schwimmen unterstützen. Bei Bewusstlosigkeit können Schwimmhilfen nicht gewährleisten, dass die Atemwege über der Wasseroberfläche liegen.

PSA gegen Ertrinken werden in vielen Bereichen eingesetzt. Eine Gefährdungsbeurteilung muss auch die Kombination von Rettungswesten oder Schwimmhilfen mit weiteren PSA berücksichtigen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten i. W. folgende Regelungen:

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