Typische Einsatzgebiete für PSA gegen Ertrinken sind z. B. (s. Anhang 2 DGUV-R 112-201):
- Binnenschifffahrt: Außenbordarbeiten;
- Schiffsbau: Übernahme oder Abgabe von Festmacherleinen;
- Baugewerbe: schwimmende Anlagen;
- Hafen: Be- und Entladen;
- öffentlicher Dienst: Arbeiten in Abwasserbehandlungsanlagen;
- Hütten- und Walzwerke: Beizbecken;
- Maschinen- und Stahlbau: Stahlbrücken über Gewässern;
- Tiefbau: Brückenbauten an Flüssen oder Kanälen.
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