Typische Einsatzgebiete für PSA gegen Ertrinken sind z. B. (s. Anhang 2 DGUV-R 112-201):

  • Binnenschifffahrt: Außenbordarbeiten;
  • Schiffsbau: Übernahme oder Abgabe von Festmacherleinen;
  • Baugewerbe: schwimmende Anlagen;
  • Hafen: Be- und Entladen;
  • öffentlicher Dienst: Arbeiten in Abwasserbehandlungsanlagen;
  • Hütten- und Walzwerke: Beizbecken;
  • Maschinen- und Stahlbau: Stahlbrücken über Gewässern;
  • Tiefbau: Brückenbauten an Flüssen oder Kanälen.

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