Begriff

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz sind Auffangsysteme zur Sicherung von Personen an einem Anschlagpunkt, und zwar in der Weise, dass ein Absturz entweder ganz verhindert oder die Person sicher aufgefangen wird. Dabei wird der Fallweg begrenzt und die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß reduziert. Insgesamt spricht man vom Auffangsystem.

Das Auffangsystem setzt sich grundsätzlich aus 2 Teilen zusammen: dem Auffanggurt und Elementen, die zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt angebracht sind. Bestandteile des Auffangsystems sind Auffanggurt, Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen.

Haltegurte sind keine PSA gegen Absturz, sondern Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung zum Verhindern des Erreichens einer Absturzstelle.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Absturzgefährdungen zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern PSA gegen Absturz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Richtlinie 89/686/EWG und der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist auch die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) zu berücksichtigen.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus:

Die Beschaffenheitsanforderungen ergeben sich darüber hinaus aus zahlreichen Normen wie z. B. der DIN EN 353-1 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung" und der DIN EN 353-2 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung".

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