Folgende Grundsätze müssen bei der Benutzung von PSA gegen Absturz berücksichtigt werden:

  • PSA bestimmungsgemäß benutzen;
  • Bedienungsanleitung des Herstellers berücksichtigen;
  • Auffanggurte müssen individuell angepasst werden; dabei die Gurte und Beinschlaufen so verstellen, dass der Auffanggurt nicht zu eng sitzt und beim Tragen den Blutkreislauf stört; sitzt der Gurt zu locker (besonders die Beinschlaufen werden leider oft sehr weit eingestellt), dann kann ein Sturz trotz Falldämpfer zu Verletzungen führen;
  • Anschlagpunkte und Verbindungsmittel so wählen, dass ein Aufprall auf dem Boden oder anderen Hindernissen ausgeschlossen ist; Anprallen an feste Gegenstände ausschließen (Pendeln); dabei berücksichtigen, dass sich ein Bandfalldämpfer bei einem Absturz auf ca. die zweifache Länge verlängert;
  • PSA darf nicht verändert werden; das ist Sache des Herstellers;
  • wenn Verbindungsmittel über Kanten geführt werden müssen, geeignete Hilfsmittel verwenden, die eine Beschädigung des Verbindungsmittels verhindern;
  • Beschädigungen sind Anlass für eine Prüfung durch befähigte Personen; das gilt auch für durch Sturz beanspruchte Auffangsysteme;
  • Halteösen dürfen nicht für die Auffangfunktion verwendet werden;
  • Verbindungsmittel nicht durch Knoten befestigen, kürzen oder verlängern;
  • Verbindungsmittel straff halten (ggf. Einsatz von Seilkürzern);
  • das Verbindungsmittel an einer Steigschutzeinrichtung darf max. 300 mm Länge aufweisen;
  • eine Steigschutzeinrichtung darf nicht als Anschlagpunkt genutzt werden;
  • beim Einsatz von Karabinerhaken selbstverriegelnde Karabinerhaken bevorzugen, da diese Sicherung im Gegensatz zum Anziehen einer Überwurfmutter nicht vergessen werden kann;
  • der Hersteller gibt eine max. Benutzungsdauer an; generell ist bei Gurten von einer Benutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren und bei Verbindungsmitteln (Seile, Bänder) von 4 bis 6 Jahren auszugehen; die Benutzungsdauer darf nicht überschritten werden; nur der Hersteller darf eine weitergehende Benutzungsdauer erlauben.

Mitarbeiter müssen vor Arbeitsaufnahme, danach mind. jährlich unterwiesen werden. Dies beinhaltet neben der bestimmungsgemäßen Benutzung auch die Inhalte der entsprechenden Betriebsanweisung (Muster s. Anhang 2 DGUV-R 112-198). Der Benutzer muss die PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung prüfen. Zusätzlich muss sie durch eine befähigte Person jährlich geprüft werden.

 
Achtung

Hängetrauma

Längeres Hängen im Auffanggurt führt zu Gesundheitsgefahren. Es kann ein sog. "Hängetrauma" auftreten. Wer länger als 15 bis 20 Minuten im Auffanggurt hängt, kann beim Retten einer Lebensgefahr ausgesetzt werden. Durch eine Einschränkung des Blutkreislaufes führt die plötzliche Lösung des Gurtes und anschließende Flachlagerung zu einer Herzüberlastung bzw. zu Nierenversagen. Daher ist zu berücksichtigen, dass Gerettete zunächst in eine Kauerstellung gebracht werden. Nur allmählich flach lagern. Auf jeden Fall ist die ärztliche Beurteilung des Gesundheitszustands erforderlich (Notarzt) (s. a. Abschn. 3.2.2 DGUV-R 112-199).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge