Ein wesentliches Kennzeichen einer zeitgemäßen Führung und Organisation ist die Prozessorientierung. Dahinter stehen v. a.

  • die Ausrichtung aller Aktivitäten eines Unternehmens an den Anforderungen der externen und internen Kunden,
  • das Denken in Prozessen statt in Funktionen,
  • die Erhöhung der Prozesssicherheit (Gestaltung sicherer Prozesse) sowie
  • die Optimierung des Betriebes v. a. durch die Verbesserung der betrieblichen Prozesse.

Dies ist nur möglich, wenn die Prozesse festgelegt und damit auch beschrieben sind. Mit festgelegten Prozessen lässt sich das Betriebsgeschehen wirkungsvoll steuern, überwachen, überprüfen und verbessern.

Auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen Prozesse im Mittelpunkt, d. h., auch die betriebliche Sicherheitsarbeit ist prozessorientiert zu gestalten. So sollte v. a. die Umsetzung von Arbeitsschutzaspekten (z. B. Einweisung, Nutzung der erforderlichen PSA) Teil der Arbeitsprozesse sein. Dafür müssen die jeweils relevanten Sicherheits- und Gesundheitsaspekte in die Festlegungen des jeweiligen Prozesses integriert werden. Darüber hinaus sind auch spezielle Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes (z. B. die Gefährdungsbeurteilung) als Prozess zu gestalten. Gleiches gilt auch für das nach § 3 Abs. 1 ArbSchG geforderte Streben nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Hierfür kann der im Unternehmen bereits festgelegte kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) genutzt werden.

Existiert noch kein KVP sollte das Unternehmen einen solchen Prozess festlegen.

 
Wichtig

Prozesse haben einen normativen Charakter

Festgelegte Prozesse

  • stellen einen betrieblichen Standard dar
  • sind eine verbindliche Vorgabe.

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